Ein Unfall steht für immer in der Fahrzeughistorie. Auch wenn die Reparatur perfekt ist – beim Verkauf zieht jeder Käufer den Preis. Diese Differenz nennt sich merkantile Wertminderung – und sie ist Teil Ihres Schadenersatzanspruchs.
Was ist merkantile Wertminderung?
Der Bundesgerichtshof definiert sie als „den Minderwert, der einem Fahrzeug trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Reparatur deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums – vor allem im Hinblick auf nicht erkennbare Schäden – ein Vorbehalt gegenüber Unfallfahrzeugen besteht“.
Im Klartext: Ein Käufer auf mobile.de oder beim Autohaus in Hanau zahlt für ein Unfallfahrzeug schlicht weniger. Diese Differenz steht Ihnen zu.
Wann steht Wertminderung zu?
Faustregeln, die sich in der Praxis im Rhein-Main-Gebiet etabliert haben:
- Fahrzeugalter unter 5 Jahre (Tendenz bis 6–7 Jahre)
- Laufleistung unter 100.000 km
- Reparaturkosten über ca. 10 % des Wiederbeschaffungswerts
- Substanzeingriff (Karosserie, tragende Teile) – nicht nur Anbauteile
Wie berechnet sich der Betrag?
Es gibt mehrere Berechnungsmethoden – Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, BVSK. In der Praxis nutzen wir eine kombinierte Bewertung unter Berücksichtigung des regionalen Marktes. Ein zwei Jahre alter VW Tiguan mit Reparaturkosten von 8.500 € erhält in Mühlheim und Umgebung typischerweise 600 bis 1.200 € Wertminderung – Geld, das Ihnen zusätzlich zur Reparaturkostenerstattung zusteht.
Häufige Versicherungs-Tricks
Viele Versicherungen kürzen die Wertminderung kommentarlos oder „vergessen“ sie ganz. Wir setzen sie schriftlich an – inklusive juristisch belastbarer Begründung. Bei Ablehnung übernimmt Ihr Anwalt (kostenfrei für Sie) die Durchsetzung.
Haftpflichtschaden in Rhein-Main?
Wir sind innerhalb von 30–60 Minuten bei Ihnen. Kostenfrei – die gegnerische Versicherung zahlt.
