Viele unserer Kunden in Mühlheim, Offenbach und Hanau entscheiden sich nach einem Unfall gegen die Reparatur – oder reparieren in Eigenregie. Die Versicherung muss dann die Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten auszahlen. Klingt einfach, hat aber einige Tücken.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Statt das Fahrzeug reparieren zu lassen und die Werkstattrechnung einzureichen, lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten netto auszahlen. Sie können dann selbst entscheiden: günstig reparieren, in der Familie reparieren oder gar nicht reparieren.
Vorteile
- Volle Entscheidungsfreiheit – das Geld gehört Ihnen
- Kein Stress mit Werkstattterminen
- Lohnt sich oft bei älteren Fahrzeugen oder kleineren Schäden
- Wertminderung wird zusätzlich ausgezahlt
Nachteile und Fallstricke
- Mehrwertsteuer wird nicht erstattet (Differenz oft 19 %)
- Bei Folgeschäden trägt das Risiko allein der Geschädigte
- Bei Weiterverkauf verstärkt sich die Wertminderung
- Versicherungen verweisen häufig auf günstigere „Referenzwerkstätten“ – dagegen können wir argumentieren
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Typische Fälle aus unserer Praxis im Rhein-Main-Gebiet:
- Älteres Fahrzeug, Reparatur unwirtschaftlich, aber noch fahrbereit
- Kleinerer Blechschaden, der optisch nicht stört
- Verkauf des Fahrzeugs ist ohnehin in Planung
- Verfügbarkeit einer günstigen freien Werkstatt im Familienumfeld
Die 130-Prozent-Falle
Wer fiktiv abrechnet und die Reparaturkosten über 100 % des Wiederbeschaffungswertes liegen, bekommt grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert) ausgezahlt. Die 130-Prozent-Regel gilt nur bei tatsächlicher fachgerechter Reparatur und 6-monatiger Weiternutzung.
Haftpflichtschaden in Mühlheim & Umgebung?
Wir sind innerhalb von 30–60 Minuten bei Ihnen. Kostenfrei – die gegnerische Versicherung zahlt.
