„Wir schicken Ihnen unseren Gutachter, kostet Sie nichts.“ Diesen Satz hört man oft, wenn die gegnerische Versicherung anruft. Was viele nicht wissen: Das hat einen Grund – und es kostet Sie am Ende mehrere hundert bis tausend Euro.
Das gesetzliche Recht auf freie Wahl
Nach § 249 BGB darf der Geschädigte den Sachverständigen frei wählen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (zuletzt VI ZR 76/16). Die Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter aufzwingen noch deren Honorar kürzen.
Warum „Versicherungsgutachter“ niedriger kalkulieren
Versicherungseigene Prüfdienste – DEKRA Claim Services, ControlExpert, SSH und Co. – arbeiten im Auftrag des Versicherers, nicht in Ihrem. Das führt zu typischen Kürzungen:
- Niedrigere Stundensätze (Referenzwerkstatt statt markengebunden)
- Verzicht auf Lackbeilackierung
- Identteile statt Originalteile
- Wertminderung wird „vergessen“ oder zu niedrig angesetzt
- Nutzungsausfall wird auf günstigere Klasse heruntergestuft
Konkretes Beispiel aus unserer Praxis
Mercedes C-Klasse Baujahr 2023, Heckschaden nach Auffahrunfall in Mühlheim. Versicherungsgutachten der Gegenseite: 6.840 € Reparaturkosten, 0 € Wertminderung. Unser Gegengutachten: 8.920 € Reparaturkosten, 950 € Wertminderung, 14 Tage Nutzungsausfall à 79 €. Differenz für unseren Kunden: 4.136 €.
Was kostet ein unabhängiger Gutachter?
Bei unverschuldeten Unfällen: 0 €. Unsere Rechnung geht direkt an die gegnerische Versicherung. Bei Mitschuld oder Vollkasko-Fällen rechnen wir nach BVSK-Honorartabelle ab – immer transparent und vorab kommuniziert.
Haftpflichtschaden in Frankfurt / Rhein-Main?
Wir sind innerhalb von 30–60 Minuten bei Ihnen. Kostenfrei – die gegnerische Versicherung zahlt.
