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Kfz-Gutachten Lexikon

Fachbegriffe rund um Kfz-Gutachten – verständlich erklärt

Von Abrechnung auf Gutachtenbasis bis Zessionsabtretung: In unserem Lexikon finden Sie über 67 Begriffe rund um Haftpflichtschäden, Schadensregulierung und Sachverständigenwesen – kompakt, neutral und in klarer Sprache.

1
130-Prozent-Regel
Reparaturkosten dürfen bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, sofern das Fahrzeug fachgerecht repariert und mindestens sechs Monate weitergenutzt wird. Voraussetzung ist ein begründetes Integritätsinteresse.
A
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Auch fiktive Abrechnung genannt: Der Geschädigte lässt das Fahrzeug nicht reparieren, sondern erhält die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten ausgezahlt.
Achsvermessung
Messung der Fahrwerksgeometrie nach einem Unfall. Wird in einem Gutachten häufig als notwendiger Reparaturschritt aufgeführt, wenn ein Achsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
Altschaden
Vor dem aktuellen Unfall bereits vorhandener und reparierter Schaden. Wird im Gutachten kenntlich gemacht, um die Bewertung des Neuschadens nicht zu verfälschen.
Anhörungsbogen
Schreiben der Bußgeldstelle, das nach einem Verkehrsverstoß zugestellt wird. Hat keinen direkten Einfluss auf die Schadensregulierung, wird aber häufig im Zusammenhang mit Unfällen genannt.
Anwaltskosten
Die Kosten eines Rechtsanwalts trägt bei unverschuldeten Unfällen in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Aufwandsentschädigung
Pauschale Entschädigung für Telefonate, Fahrten und Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung. Wird in der Regel mit 25 bis 30 Euro angesetzt.
B
Bagatellschaden
Schaden mit einem Reparaturaufwand bis ca. 750 € netto. Hier reicht meist ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.
Beilackierung
Lackieren angrenzender Fahrzeugteile zur Farbangleichung. Wird im Gutachten berücksichtigt, da moderne Lacke häufig nicht ohne Farbverlauf reparierbar sind.
Beweissicherung
Dokumentation des Schadenbildes durch Fotos, Vermessungen und Notizen unmittelbar nach dem Unfall – Grundlage jedes Haftpflichtgutachtens.
D
DGuSV
Deutsche Gesellschaft unabhängiger Sachverständiger e. V. – Berufsverband, der Qualifikation, Unabhängigkeit und Weiterbildung seiner Mitglieder sicherstellt.
Differenzbesteuerung
Steuerliche Sonderregelung bei Gebrauchtwagen. Beeinflusst die Berechnung von Wiederbeschaffungswert und Restwert im Gutachten.
E
Eigentumsnachweis
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) als Nachweis der Eigentümerstellung – wichtig bei der Auszahlung der Versicherungsleistung.
F
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I. Enthält technische Daten, die für die Gutachtenerstellung benötigt werden.
Feststellungsklage
Klage zur gerichtlichen Feststellung, dass die Versicherung für sämtliche zukünftigen Schäden aufkommen muss – etwa bei noch nicht absehbaren Folgeschäden.
Fiktive Abrechnung
Siehe Abrechnung auf Gutachtenbasis – Auszahlung der Reparaturkosten netto, ohne dass tatsächlich repariert wird.
Freie Werkstattwahl
Der Geschädigte darf die Werkstatt frei wählen. Die Versicherung darf nicht auf eine bestimmte Partnerwerkstatt verweisen, sofern eine markengebundene Reparatur angemessen ist.
G
Gebrauchtwagenwert
Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Unfall – entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert.
Gegnerische Haftpflichtversicherung
Versicherung des Unfallverursachers, die bei unverschuldeten Schäden alle Kosten übernimmt – inklusive Gutachter, Anwalt, Mietwagen und Nutzungsausfall.
Geschädigter
Person, deren Fahrzeug oder Eigentum durch einen Dritten beschädigt wurde und die Anspruch auf vollständige Schadensregulierung hat.
Gutachtenauftrag
Schriftliche Beauftragung des Sachverständigen durch den Geschädigten. Begründet das Vertragsverhältnis und sichert die Kostenübernahme durch die Versicherung.
H
Haftpflichtgutachten
Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Es dokumentiert Schadenursache, Reparaturweg, -kosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Haftungsquote
Anteilige Verteilung der Schadensregulierung, wenn beide Unfallbeteiligte mitverantwortlich sind (z. B. 70/30 oder 50/50).
Hauptuntersuchung (HU)
Regelmäßige technische Überprüfung nach § 29 StVZO. Im Gutachten wird der aktuelle HU-Stand als wertbildender Faktor berücksichtigt.
I
Identitätsnachweis
Prüfung von Fahrzeugidentnummer (FIN), Fahrzeugschein und Zustand zur eindeutigen Zuordnung des Schadens zum Fahrzeug.
Integritätsinteresse
Berechtigtes Interesse des Geschädigten am Erhalt des konkreten Fahrzeugs – Grundlage für die Anwendung der 130-Prozent-Regel.
K
Kalkulation
Detaillierte Berechnung der Reparaturkosten anhand von Herstellerdaten, Arbeitswerten und Lackieraufwand – meist in DAT- oder Audatex-Systemen.
Karosserievermessung
Elektronische oder manuelle Vermessung der Karosseriegeometrie zur Feststellung von Verformungen oder Rahmenschäden.
Kostenvoranschlag
Kurze Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten ohne ausführliche Schadenbeweisung. Geeignet für Bagatellschäden.
L
Lackschichtdickenmessung
Zerstörungsfreie Messung der Lackstärke zur Identifikation früherer Lackierarbeiten und Altschäden.
Leasingfahrzeug
Bei Leasingfahrzeugen ist die Leasinggesellschaft Eigentümer. Schadensregulierung und Wahl des Sachverständigen müssen mit ihr abgestimmt werden.
M
Mehrwertsteuer
Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist (z. B. bei Reparatur oder Ersatzbeschaffung).
Merkantile Wertminderung
Wertverlust eines reparierten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug – auch nach einwandfreier Reparatur.
Mietwagen
Anspruch des Geschädigten auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
N
Nutzungsausfall
Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht nutzbar ist, sofern kein Mietwagen genommen wird. Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
O
Oldtimergutachten
Spezielles Gutachten zur Wertermittlung historischer Fahrzeuge – relevant für Versicherung und steuerliche Einstufung.
P
Parteigutachten
Gutachten im Auftrag einer Partei (z. B. des Geschädigten). Es ist Grundlage für die außergerichtliche Regulierung und kann im Streitfall vor Gericht eingebracht werden.
Plausibilitätsprüfung
Abgleich zwischen Schadenbild und Unfallhergang – verhindert Manipulation und unbegründete Forderungen.
Prüforganisation
TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sind staatlich anerkannte Prüforganisationen. Sie sind nicht zwingend Sachverständigenbüros und nicht immer unabhängig vom Versicherer.
Q
Quotenvorrecht
Rechtlicher Vorrang des Geschädigten bei der Verteilung von Versicherungsleistungen, wenn nur eine Teilhaftung besteht.
R
Reparaturbestätigung
Bestätigung des Sachverständigen, dass das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde – wichtig für den Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall.
Reparaturdauer
Vom Sachverständigen geschätzte oder von der Werkstatt bestätigte Dauer der Reparatur. Grundlage für Mietwagen- und Nutzungsausfallansprüche.
Reparaturweg
Vom Hersteller vorgegebener oder fachlich angemessener Weg der Instandsetzung – Grundlage der Kalkulation.
Restwert
Wert des beschädigten Fahrzeugs in unrepariertem Zustand. Wichtig bei wirtschaftlichem Totalschaden und Ersatzbeschaffung.
Restwertbörse
Online-Plattform zur Restwertermittlung. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, ein dort ermitteltes Höchstangebot anzunehmen.
S
Sachverständiger
Unabhängiger Fachmann mit nachgewiesener Qualifikation, der Schäden objektiv ermittelt und dokumentiert.
Schadensminderungspflicht
Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten – etwa durch zeitnahe Reparatur oder Auswahl eines angemessenen Mietwagens.
Schmerzensgeld
Entschädigung für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen nach einem Unfall – unabhängig vom Sachschaden.
Selbstbeteiligung
Bei Kaskoschäden zu tragender Eigenanteil. Bei reinen Haftpflichtschäden nicht relevant, da die gegnerische Versicherung vollständig haftet.
Stundenverrechnungssatz
Arbeitsstundenpreis einer Werkstatt. Der Geschädigte hat Anspruch auf die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
T
Technische Wertminderung
Wertverlust durch nicht vollständig behebbare technische Beeinträchtigungen – heute selten, da moderne Reparaturmethoden meist vollständige Wiederherstellung ermöglichen.
Totalschaden, technisch
Reparatur ist technisch nicht mehr möglich – das Fahrzeug kann nicht in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Totalschaden, wirtschaftlich
Reparaturkosten übersteigen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine Reparatur ist dann wirtschaftlich nicht sinnvoll.
U
Umsatzsteuer
Siehe Mehrwertsteuer. Wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Unabhängigkeit
Kernmerkmal eines seriösen Sachverständigen: keine wirtschaftlichen Bindungen an Versicherer oder Werkstätten.
Unfallflucht
Strafrechtlicher Tatbestand. Auch ohne ermittelten Verursacher kann ein Gutachten zur Schadensdokumentation und für die eigene Versicherung sinnvoll sein.
Unfallhergang
Beschreibung des Ablaufs eines Unfalls. Wird im Gutachten zur Plausibilitätsprüfung herangezogen.
V
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackiererei. Werden im Gutachten als ortsüblich angesetzt.
Versicherungsnummer
Identifikation der Versicherungspolice. Wird beim Schadenfall an die gegnerische Haftpflichtversicherung übermittelt.
Vorschäden
Bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandene Schäden. Müssen im Gutachten dokumentiert und bei der Bewertung berücksichtigt werden.
W
Wertgutachten
Reines Bewertungsgutachten ohne Schadensbezug. Wird bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft erstellt.
Wertminderung
Differenz zwischen Marktwert vor und nach dem Unfall trotz fachgerechter Reparatur. Siehe merkantile Wertminderung.
Wiederbeschaffungsdauer
Zeit, die voraussichtlich nötig ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Maßstab für die Dauer von Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüchen.
Wiederbeschaffungswert
Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt kosten würde. Wichtige Bezugsgröße bei Totalschaden.
Z
Zeitwert
Aktueller Marktwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
Zessionsabtretung
Abtretung der Schadensersatzansprüche an den Sachverständigen oder die Werkstatt – ermöglicht die direkte Abrechnung mit der Versicherung.
Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Notwendig zur Identifikation und zum Eigentumsnachweis im Schadenfall.

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