Kfz-Gutachten Lexikon
Fachbegriffe rund um Kfz-Gutachten – verständlich erklärt
Von Abrechnung auf Gutachtenbasis bis Zessionsabtretung: In unserem Lexikon finden Sie über 67 Begriffe rund um Haftpflichtschäden, Schadensregulierung und Sachverständigenwesen – kompakt, neutral und in klarer Sprache.
1
- 130-Prozent-Regel
- Reparaturkosten dürfen bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, sofern das Fahrzeug fachgerecht repariert und mindestens sechs Monate weitergenutzt wird. Voraussetzung ist ein begründetes Integritätsinteresse.
A
- Abrechnung auf Gutachtenbasis
- Auch fiktive Abrechnung genannt: Der Geschädigte lässt das Fahrzeug nicht reparieren, sondern erhält die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten ausgezahlt.
- Achsvermessung
- Messung der Fahrwerksgeometrie nach einem Unfall. Wird in einem Gutachten häufig als notwendiger Reparaturschritt aufgeführt, wenn ein Achsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
- Altschaden
- Vor dem aktuellen Unfall bereits vorhandener und reparierter Schaden. Wird im Gutachten kenntlich gemacht, um die Bewertung des Neuschadens nicht zu verfälschen.
- Anhörungsbogen
- Schreiben der Bußgeldstelle, das nach einem Verkehrsverstoß zugestellt wird. Hat keinen direkten Einfluss auf die Schadensregulierung, wird aber häufig im Zusammenhang mit Unfällen genannt.
- Anwaltskosten
- Die Kosten eines Rechtsanwalts trägt bei unverschuldeten Unfällen in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
- Aufwandsentschädigung
- Pauschale Entschädigung für Telefonate, Fahrten und Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung. Wird in der Regel mit 25 bis 30 Euro angesetzt.
B
- Bagatellschaden
- Schaden mit einem Reparaturaufwand bis ca. 750 € netto. Hier reicht meist ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.
- Beilackierung
- Lackieren angrenzender Fahrzeugteile zur Farbangleichung. Wird im Gutachten berücksichtigt, da moderne Lacke häufig nicht ohne Farbverlauf reparierbar sind.
- Beweissicherung
- Dokumentation des Schadenbildes durch Fotos, Vermessungen und Notizen unmittelbar nach dem Unfall – Grundlage jedes Haftpflichtgutachtens.
D
- DGuSV
- Deutsche Gesellschaft unabhängiger Sachverständiger e. V. – Berufsverband, der Qualifikation, Unabhängigkeit und Weiterbildung seiner Mitglieder sicherstellt.
- Differenzbesteuerung
- Steuerliche Sonderregelung bei Gebrauchtwagen. Beeinflusst die Berechnung von Wiederbeschaffungswert und Restwert im Gutachten.
E
- Eigentumsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) als Nachweis der Eigentümerstellung – wichtig bei der Auszahlung der Versicherungsleistung.
F
- Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I. Enthält technische Daten, die für die Gutachtenerstellung benötigt werden.
- Feststellungsklage
- Klage zur gerichtlichen Feststellung, dass die Versicherung für sämtliche zukünftigen Schäden aufkommen muss – etwa bei noch nicht absehbaren Folgeschäden.
- Fiktive Abrechnung
- Siehe Abrechnung auf Gutachtenbasis – Auszahlung der Reparaturkosten netto, ohne dass tatsächlich repariert wird.
- Freie Werkstattwahl
- Der Geschädigte darf die Werkstatt frei wählen. Die Versicherung darf nicht auf eine bestimmte Partnerwerkstatt verweisen, sofern eine markengebundene Reparatur angemessen ist.
G
- Gebrauchtwagenwert
- Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Unfall – entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert.
- Gegnerische Haftpflichtversicherung
- Versicherung des Unfallverursachers, die bei unverschuldeten Schäden alle Kosten übernimmt – inklusive Gutachter, Anwalt, Mietwagen und Nutzungsausfall.
- Geschädigter
- Person, deren Fahrzeug oder Eigentum durch einen Dritten beschädigt wurde und die Anspruch auf vollständige Schadensregulierung hat.
- Gutachtenauftrag
- Schriftliche Beauftragung des Sachverständigen durch den Geschädigten. Begründet das Vertragsverhältnis und sichert die Kostenübernahme durch die Versicherung.
H
- Haftpflichtgutachten
- Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall. Es dokumentiert Schadenursache, Reparaturweg, -kosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
- Haftungsquote
- Anteilige Verteilung der Schadensregulierung, wenn beide Unfallbeteiligte mitverantwortlich sind (z. B. 70/30 oder 50/50).
- Hauptuntersuchung (HU)
- Regelmäßige technische Überprüfung nach § 29 StVZO. Im Gutachten wird der aktuelle HU-Stand als wertbildender Faktor berücksichtigt.
I
- Identitätsnachweis
- Prüfung von Fahrzeugidentnummer (FIN), Fahrzeugschein und Zustand zur eindeutigen Zuordnung des Schadens zum Fahrzeug.
- Integritätsinteresse
- Berechtigtes Interesse des Geschädigten am Erhalt des konkreten Fahrzeugs – Grundlage für die Anwendung der 130-Prozent-Regel.
K
- Kalkulation
- Detaillierte Berechnung der Reparaturkosten anhand von Herstellerdaten, Arbeitswerten und Lackieraufwand – meist in DAT- oder Audatex-Systemen.
- Karosserievermessung
- Elektronische oder manuelle Vermessung der Karosseriegeometrie zur Feststellung von Verformungen oder Rahmenschäden.
- Kostenvoranschlag
- Kurze Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten ohne ausführliche Schadenbeweisung. Geeignet für Bagatellschäden.
L
- Lackschichtdickenmessung
- Zerstörungsfreie Messung der Lackstärke zur Identifikation früherer Lackierarbeiten und Altschäden.
- Leasingfahrzeug
- Bei Leasingfahrzeugen ist die Leasinggesellschaft Eigentümer. Schadensregulierung und Wahl des Sachverständigen müssen mit ihr abgestimmt werden.
M
- Mehrwertsteuer
- Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist (z. B. bei Reparatur oder Ersatzbeschaffung).
- Merkantile Wertminderung
- Wertverlust eines reparierten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug – auch nach einwandfreier Reparatur.
- Mietwagen
- Anspruch des Geschädigten auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
N
- Nutzungsausfall
- Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht nutzbar ist, sofern kein Mietwagen genommen wird. Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
O
- Oldtimergutachten
- Spezielles Gutachten zur Wertermittlung historischer Fahrzeuge – relevant für Versicherung und steuerliche Einstufung.
P
- Parteigutachten
- Gutachten im Auftrag einer Partei (z. B. des Geschädigten). Es ist Grundlage für die außergerichtliche Regulierung und kann im Streitfall vor Gericht eingebracht werden.
- Plausibilitätsprüfung
- Abgleich zwischen Schadenbild und Unfallhergang – verhindert Manipulation und unbegründete Forderungen.
- Prüforganisation
- TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS sind staatlich anerkannte Prüforganisationen. Sie sind nicht zwingend Sachverständigenbüros und nicht immer unabhängig vom Versicherer.
Q
- Quotenvorrecht
- Rechtlicher Vorrang des Geschädigten bei der Verteilung von Versicherungsleistungen, wenn nur eine Teilhaftung besteht.
R
- Reparaturbestätigung
- Bestätigung des Sachverständigen, dass das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde – wichtig für den Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall.
- Reparaturdauer
- Vom Sachverständigen geschätzte oder von der Werkstatt bestätigte Dauer der Reparatur. Grundlage für Mietwagen- und Nutzungsausfallansprüche.
- Reparaturweg
- Vom Hersteller vorgegebener oder fachlich angemessener Weg der Instandsetzung – Grundlage der Kalkulation.
- Restwert
- Wert des beschädigten Fahrzeugs in unrepariertem Zustand. Wichtig bei wirtschaftlichem Totalschaden und Ersatzbeschaffung.
- Restwertbörse
- Online-Plattform zur Restwertermittlung. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, ein dort ermitteltes Höchstangebot anzunehmen.
S
- Sachverständiger
- Unabhängiger Fachmann mit nachgewiesener Qualifikation, der Schäden objektiv ermittelt und dokumentiert.
- Schadensminderungspflicht
- Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten – etwa durch zeitnahe Reparatur oder Auswahl eines angemessenen Mietwagens.
- Schmerzensgeld
- Entschädigung für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen nach einem Unfall – unabhängig vom Sachschaden.
- Selbstbeteiligung
- Bei Kaskoschäden zu tragender Eigenanteil. Bei reinen Haftpflichtschäden nicht relevant, da die gegnerische Versicherung vollständig haftet.
- Stundenverrechnungssatz
- Arbeitsstundenpreis einer Werkstatt. Der Geschädigte hat Anspruch auf die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
T
- Technische Wertminderung
- Wertverlust durch nicht vollständig behebbare technische Beeinträchtigungen – heute selten, da moderne Reparaturmethoden meist vollständige Wiederherstellung ermöglichen.
- Totalschaden, technisch
- Reparatur ist technisch nicht mehr möglich – das Fahrzeug kann nicht in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
- Totalschaden, wirtschaftlich
- Reparaturkosten übersteigen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine Reparatur ist dann wirtschaftlich nicht sinnvoll.
U
- Umsatzsteuer
- Siehe Mehrwertsteuer. Wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
- Unabhängigkeit
- Kernmerkmal eines seriösen Sachverständigen: keine wirtschaftlichen Bindungen an Versicherer oder Werkstätten.
- Unfallflucht
- Strafrechtlicher Tatbestand. Auch ohne ermittelten Verursacher kann ein Gutachten zur Schadensdokumentation und für die eigene Versicherung sinnvoll sein.
- Unfallhergang
- Beschreibung des Ablaufs eines Unfalls. Wird im Gutachten zur Plausibilitätsprüfung herangezogen.
V
- Verbringungskosten
- Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackiererei. Werden im Gutachten als ortsüblich angesetzt.
- Versicherungsnummer
- Identifikation der Versicherungspolice. Wird beim Schadenfall an die gegnerische Haftpflichtversicherung übermittelt.
- Vorschäden
- Bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandene Schäden. Müssen im Gutachten dokumentiert und bei der Bewertung berücksichtigt werden.
W
- Wertgutachten
- Reines Bewertungsgutachten ohne Schadensbezug. Wird bei Kauf, Verkauf oder Erbschaft erstellt.
- Wertminderung
- Differenz zwischen Marktwert vor und nach dem Unfall trotz fachgerechter Reparatur. Siehe merkantile Wertminderung.
- Wiederbeschaffungsdauer
- Zeit, die voraussichtlich nötig ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Maßstab für die Dauer von Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüchen.
- Wiederbeschaffungswert
- Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt kosten würde. Wichtige Bezugsgröße bei Totalschaden.
Z
- Zeitwert
- Aktueller Marktwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
- Zessionsabtretung
- Abtretung der Schadensersatzansprüche an den Sachverständigen oder die Werkstatt – ermöglicht die direkte Abrechnung mit der Versicherung.
- Zulassungsbescheinigung
- Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Notwendig zur Identifikation und zum Eigentumsnachweis im Schadenfall.
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