Die B43 zwischen dem Mühlheimer Kreuz und der Offenbacher Stadtgrenze ist berüchtigt: Stop-and-go im Berufsverkehr, abrupte Spurwechsel an der Auffahrt Bürgel, Auffahrunfälle in Höhe Kaiserlei. Was Sie in den ersten 10 Minuten tun, entscheidet über die Höhe Ihrer Schadenregulierung.
Minute 1–2: Absichern
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck bei zügig fließendem Verkehr in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Auf der B43 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig 70 km/h – der Bremsweg beträgt damit rund 50 m.
Minute 3–4: Polizei rufen – ja oder nein?
Bei reinen Blechschäden ist die Polizei nicht verpflichtet zu kommen. Trotzdem empfehlen wir den Anruf, wenn:
- die Schuldfrage unklar ist
- der Unfallgegner Alkohol- oder Drogeneinfluss vermuten lässt
- ein Fahrzeug nicht versichert oder zugelassen wirkt
- der Unfallgegner Sie unter Druck setzt, „das untereinander zu regeln“
Minute 5–7: Beweise sichern
Fotografieren Sie noch vor dem Wegfahren – idealerweise mit Datum/Uhrzeit-Stempel über die Kamera-App: Endstellung beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Trümmerteile, Schaden an beiden Fahrzeugen, Kennzeichen und Versicherungsplaketten. Notieren Sie sich Zeugen mit Namen und Adresse.
Minute 8–10: Sachverständigen anrufen
Bevor Sie irgendetwas mit der gegnerischen Versicherung besprechen, rufen Sie uns an: 0176 32990894. Wir sind innerhalb von 30 Minuten an der B43, auch nachts und am Wochenende. Lassen Sie sich nicht zu einer „kostengünstigen Schadensbesichtigung“ der gegnerischen Versicherung überreden – diese arbeitet immer im Interesse des Versicherers, nicht in Ihrem.
Was kostet das Sie?
Null Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten des Sachverständigen. Das ist seit dem BGH-Urteil VI ZR 357/13 geltendes Recht.
Haftpflichtschaden in B43 / Offenbach?
Wir sind innerhalb von 30–60 Minuten bei Ihnen. Kostenfrei – die gegnerische Versicherung zahlt.
